Das sagt nun auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats.

Damit ebnet sie den Weg für die Einführung des Lichtbildschutzes.

An ihrer Sitzung vom 25. Oktober hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats den Vorschlag des Bundesrates für die URG-Revision und damit auch den Lichtbildschutz befürwortet, jedoch einem Änderungsantrag von Nationalrätin Andrea Gmür (CVP) zugestimmt: Der Lichtbildschutz soll anstatt in Art. 2 Urheberrechtsgesetz in den verwandten Schutzrechten (Art. 34a) verankert werden. Dadurch kann der von vielen Kritikern ins Feld geführte Systembruch im Urheberrecht vermieden, die bestehende Schutzlücke bei Fotografien jedoch trotzdem befriedigend geschlossen werden.
Ein Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats auf Streichung des Lichtbildschutzes wurde deutlich mit 17 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist die URG-Revision einen wichtigen Schritt weiter gekommen, die Beratungen im Nationalrat finden voraussichtlich ab 27. November in der Wintersession statt.

 

Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, 26. Oktober 2018

Weitere Infos:
www.fotografie-urheberrecht.ch
Lichtbildschutz in der URG Revision
Lichtbildschutz in der Schweiz?

Bild: Christoph Schütz