Für einen LICHTBILDSCHUTZ:
längst fälliger SChutz für die Fotografie

Der Lichtbildschutz steht vor der nächsten Hürde: Am Donnerstag, 13. Dezember findet die Debatte über die Revision des Urheberrechtsgesetzes im Nationalrat statt. Der Lichtbildschutz, als Schutz für nicht-individuelle Fotografien im Vorschlag zur Gesetzesrevision enthalten, soll nach dem Beschluss der Rechtskommission des Nationalrats neu aufgenommen werden, allerdings als Leistungsschutz in den verwandten Schutzrechten.
Die Revision des Urheberrechtsgesetzes wurde u. a.  in Angriff genommen, um der Internetpiraterie zu begegnen, und darum geht es ja auch beim Lichtbildschutz. Längst ist er fällig, der Schutz für Fotografie, die bei unberechtigtem Gebrauch nicht als “Werk” taxiert werden kann. Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz hat sich nun während fünf Jahren dafür eingesetzt, dass das berechtigte Anliegen der Fotografen und Bildagenturen ins Gesetz aufgenommen wird.

Ueber Teilerfolge konnte bis jetzt gejubelt werden, die Sache ist jedoch noch nicht in trockenen Tüchern. In der Presse sind mehr Voten gegen als für den Lichtbildschutz abgedruckt worden. Im Magazin MEDIENWOCHE sind diese Woche je ein Artikel PRO und CONTRA Lichtbildschutz erschienen. Da können wir noch etwas lobbyieren: Bitte helfen Sie mit, möglichst viele Kommentare dazu abzugeben (beim PRO- und beim CONTRA-Artikel)!

Mehr Infos
www.fotografie-urheberrecht.com

Bild: Christoph Schütz