Ständerat vertagt Entscheid zum Lichtbildschutz.

Der Ständerat hat in der Sitzung vom 12. März die URG-Revision an die vorberatende Kommission (WBK = Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur) zurückgewiesen, dies, weil die von der Kommission neu aufgenommenen Anliegen zu wenig vertieft hätten geprüft werden können. Dabei geht es in erster Linie um das von den Verlegern geforderte Leistungsschutzrecht und die von den Journalistenverbänden geforderte Vergütung für das Zugänglichmachen journalistischer Werke. Beide Anliegen waren im AGUR-Kompromiss nicht enthalten, dem der Nationalrat in der Wintersession 2018 klar zugestimmt hat.

In der Eintretensdebatte wie von Ständerat Pirmin Bischof (der den Rückweisungsantrag gestellt hat) und von Bundesrätin Karin Keller-Sutter wurde stets betont, dass der AGUR-Kompromiss als austarierte Lösung nicht mehr aufgebrochen werden dürfe.
Der Ständerat wird in der Sommersession das Geschäft also erneut beraten, bei Differenzen zum Nationalrat wird sich auch dieser noch einmal zur URG-Revision äussern können… Geduld ist also gefragt.

Die einzelnen Voten sind hier nachzulesen.

Arbeitsgruppe Lichtbildschutz
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Foto: Christoph Schütz