Good News! Forderung Wird von der AGUR12 II Vorgeschlagen

Aktuell sind in der Schweiz nur Fotografien geschützt, die sogenannt „individuell gestaltet“ sind, dies trifft jedoch auf viele Fotografien nicht zu. Zudem sind die wenigen einschlägigen Gerichtsurteile oft nicht nachvollziehbar. Die Einführung eines Lichtbildschutzes, wie ihn zum Beispiel Deutschland und Österreich schon lange kennen, soll diese Gesetzeslücke schliessen und damit auch die „nicht individuell gestalteten“ Fotografien vor unerlaubtem Zugriff schützen.

Aus diesem Grunde schlossen sich 2013 die in der Fotografiebranche aktiven Verbände SBF, USPP, vfg, SAB, impressum und syndicom zur „Arbeitsgruppe Lichtbildschutz“ zusammen, um sich im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes für die Verbesserung des urheberrechtlichen Schutzes von „nicht individuell gestalteten“ Fotografien einzusetzen.

Als erstes wurde von der “Arbeitsgruppe Lichtbildschutz” ein Positionspapier verfasst und in die vom Bundesrat eingesetzte AGUR12 eingebracht. Im AGUR12-Schlussbericht Ende 2013 wurde ihre Forderung zwar nicht empfohlen, aber mindestens erwähnt. Der Bundesrat befasste sich darauf im Sommer 2014 mit den Empfehlungen der AGUR12 und beauftragte das EJPD, bis Ende 2015 einen Entwurf zur Urheberrechtsgesetz-Revision vorzulegen. Erfreulicherweise fand darin der Lichtbildschutz Aufnahme, allerdings nur zum Teil. Die Arbeitsgemeinschaft Lichtbildschutz arbeitete dazu eine detaillierte Stellungnahme an Frau Sommaruga aus, in der sie sich über die partielle Umsetzung ihres Vorschlags freute, aber auch auf einige noch zu verbessernde Punkte hinwies.
In weiteren Sitzungen setzte sich die AGUR12 II mit den Stellungnahmen vieler Branchenverbände auseinander. Am 2. März 2017 beendete sie ihre Arbeit und einigte sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss, in den der Lichtbildschutz aufgenommen wurde. Good News für unsere Branche! Wir sind „mit im Boot“ und hoffen, dass dieser Kompromiss dann auch ins Parlament getragen wird, wenn das EJPD die Empfehlungen der AGUR12 II bei der URG-Revision berücksichtigt hat.

Die Website der Arbeitsgruppe Lichtbildschutz mit vielen Informationen zu Bildrechtsfragen ist erreichbar unter der Adresse www.fotografie-urheberrecht.ch

Bild: Prisma by Dukas/Panthermedia