Lichtbildschutz jetzt auch in der Schweiz

Die Schweiz erhielt eine Verbesserung vom Lichtildschutz


15. Februar 2020In NeuigkeitenBy Ursula Baumann

Der Lichtbildschutz hat’s ins URG geschafft

Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz lud Ende Januar zu einem Apéro riche ins Kornhaus-Forum in Bern ein, um den in langem und hartnäckigem Einsatz erzielten Erfolg der Aufnahme des Lichtbildschutzes in die Revision des Urheberrechtsgesetzes zu feiern. Eine bunte Schar von Helfern und Mitstreitern war erschienen, um sich über den Sieg mitzufreuen. Nachdem das von der Piratenpartei initiierte Referendum gegen die in der Herbstsession angenommene URG-Revision nicht zustande gekommen ist, ist auch der letzte mögliche Stolperstein aus dem Weg geräumt: Dank dem gesetzlich verankerten Lichtbildschutz ist endlich auch in der Schweiz klar, dass Fotografien nicht mehr einfach ungefragt genutzt und weiterverkauft werden dürfen. Der Lichtbildschutz garantiert allen Bildschaffenden – ob Profis oder Amateuren – jenen Respekt gegenüber ihrer Arbeit, der mit der Digitalisierung und Selbstbedienungsmentalität zunehmend verloren gegangen ist. Eingeführt werden soll das revidierte Gesetz im April 2020.

Nach der Begrüssung der frohen Runde schilderte Christoph Schütz, der Initiator und Leiter der Arbeitsgruppe Lichtbildschutz der Verbände SBF, USPP, vfg, SAB, impressum und Syndicom in einem kurzen Rückblick den beharrlichen, unermüdlichen Einsatz für das wichtige Anliegen während 7 Jahren. Er dankte allen, die zum Gelingen beitrugen: seinem Mitstreiter Beat Ernst vom SBF für seine tatkräftige Unterstützung, den Verbänden der Bildindustrie für ihre Beiträge, den Fotografinnen und Fotografen, die vor der Abstimmung im Nationalrat frühmorgens für den Lichtbildschutz demonstriert hatten und den Parlamentsmitgliedern, die sich für die Sache einsetzten.

Als nächster Redner sprach Beat Flach, als Nationalrat Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, über die URG-Revision aus der Sicht des involvierten Politikers. Der Lichtbildschutz war in der Revision ja nur ein Anliegen von sehr vielen. Herr Flach zeigte sich beeindruckt von der ernsthaften, anständigen Hartnäckigkeit, mit der Christoph Schütz bei Parlamentariern für den Lichtbildschutz lobbyierte.

Philip Kübler, Direktor von Pro Litteris, führte in seiner Rede aus, wie Pro Litteris nach anfänglicher Ablehnung des Anliegens dank vieler Gespräche mit Christoph Schütz die Meinung geändert hat und dem Lichtbildschutz nun auch zustimmt.

Eine einfallsreiche humoristische Einlage zum Thema brachte Spass in die frohe Runde. Als Pappfigur anwesend war auch Christoph Meili, der Wachmann mit den Ordnern der UBS, die er vor dem Schreddern bewahrte und damit den Umgang mit den nachrichtenlosen Konten ins Rollen brachte. Und die Fotografin Gisela Blau, die das berühmte Bild abgelichtet hat, das vor Bundesgericht als nicht schutzwürdig taxiert wurde, freute sich darüber, dass auch ihr berühmtes Bild in Zukunft geschützt sein wird.
In fröhlicher Stimmung klang der Abend beim Apéro riche aus.

Wir von der SAB danken der Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, vor allem ihrer Lokomotive Christoph Schütz, für den überaus grossen Einsatz für die wichtige Sache. Wie schön, dass sich das Dranbleiben gelohnt hat!

Bild Bern in Feierstimmung: Christoph Schütz

Hauptbild: Christoph Schütz (r) + Beat Ernst posieren mit Meili-Pappfigur
Foto Severin Nowacki