DIE URG-Revision und damit der Lichtbildschutz finden auch Zustimmung im StändeRat.

Mit grosser Freude und Erleichterung verbreiten wir die heutige Pressemitteilung der Arbeitsgruppe Lichtbildschutz:

“Nach mehr als sechs Jahren Beratungen, zähen Verhandlungen, mehr als 1‘000 Stellungnahmen, zig Versionen von Gesetzesartikeln und zahlreichen Anträgen in beiden Kammern des Parlaments ist die Revision des Urheberrechts nach dem heutigen JA des Ständerates (36 JA, 0 NEIN, 3 Enthaltungen) beinahe im Trockenen. Fotografien sind künftig unabhängig von ihrer „individuellen Gestaltung“ geschützte Werke.
Damit wird auch in der Schweiz endlich ins Gesetz geschrieben, was für alle fairen Nutzer schon bisher eine Selbstverständlichkeit war: Wer ein Bild eines Dritten über den privaten Rahmen hinaus nutzen will, holt hierfür zuerst das Einverständnis des Autoren/der Autorin ein.
Im September findet nun noch ein Differenzbereinigungsverfahren statt, weil National- und Ständerat in einigen Punkten der URG-Revision unterschiedliche Lösungen vorsehen; der Lichtbildschutz ist davon jedoch nicht betroffen. An welchem Datum das revidierte Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Die einzelnen Voten der heutigen Debatte sind hier nachzulesen.

Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, 4. Juni 2019″
fotografie-urheberrecht.ch

Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz besteht seit 1913 aus Vertreter/innen der Berufsverbände SBF, vfg, USPP, SAB, impressum und syndicom. Initiator und Koordinator ist Christoph Schütz, der sich unermüdlich, mit Vehemenz und Herzblut für die Sache des Lichtbildschutzes eingesetzt hat. Herzlichen Dank!

Bild: Christoph Schütz