Mitgliedschaft

Gemäss Statuten kann jede natürliche oder juristische Person Aktivmitglied der SAB werden, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein in der Haupttätigkeit eine Bildagentur oder ein Bildarchiv betreibt. Aktivmitglied werden kann ebenfalls, wer hauptberuflich bild- oder agenturnahe Dienstleistungen erbringt wie z. B. das Betreiben einer Hosting-Plattform oder eines RSI-Services (Reverse Searching Engine) für Bilder oder wer hauptberuflich Stockfotografie betreibt.

Voraussetzung für eine Aufnahme sind zwei Jahre aktive Geschäftstätigkeit in diesem Bereich. Anmeldeformulare können beim Sekretariat bezogen werden.

Sekretariat